Der Bundestag hat im Juni 2009 eine gesetzliche Regelung beschlossen, die Minderjährigen die Nutzung einer Sonnenbank in Sonnenstudios, Sportclubs und anderen öffentlich zugänglichen Räumen künftig untersagt. Das Verbot zielt darauf ab, die Zahl der Erkrankungen an Schwarzem Hautkrebs zu senken. Die Entscheidung für diese deutliche Maßnahme zum Schutz der Jugendlichen basiert auf einer Studie des Mannheimer Instituts für Public Health der Universitätsmedizin Mannheim, die von der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP) in Auftrag gegeben wurde. Im Rahmen dieser "SUN-Study" (Sunbed-Use: Needs for Action-Study) wurden insgesamt 500 Mannheimer Bürger im Alter von 18 bis 45 Jahren zur Sonnenbanknutzung, Besuchshäufigkeit und zu ihrer Motivation befragt. Darüber hinaus wurde die Beratung in den Studios und das Risikobewusstsein der Nutzer erfasst. Die Umfrage legte deutliche Defizite im Beratungsumfang der Sonnenstudios sowie ein geringes Risikobewusstsein der Solariumnutzer offen. So verzichten 44% der Nutzer freiwillig nicht nur auf den Service, sondern auch auf die Beratung, indem sie selbstbediente Münzsolarien bevorzugen. Doch auch dort, wo Personal zur Verfügung steht, wird wenig beraten: 7 von 10 Nutzern wurden im Sonnenstudio nie über Gesundheitsrisiken einer künstlichen UV-Exposition aufgeklärt, rund 45% erhielten niemals eine Beratung zum Hauttyp. Darüber hinaus steht 5 von 10 Nutzern eines Solariums keine Schutzbrille zur Verfügung. Und wenn doch, dann wird sie häufig gar nicht aufgesetzt.
(mst)
Die Pressemitteilung des Mannheimer Instituts für Public Health der Universitätsmedizin Mannheim zum Thema finden Sie hierZurück zur Startseite