Für Epilepsie-Patienten, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, stellen Treppenstufen oft ein unüberwindliches Hindernis dar. Ganz besonders problematisch kann hier die Situation im eigenen häuslichen Umfeld sein. Mittlerweile gibt es zwar Mittel, wie die Treppensteighilfe, mit der Treppen auch von Rollstuhlfahrern besser bewältigt werden können. Viele können sich diese teure Anschaffung überhaupt nicht leisten, und wer sonst die Kosten übernehmen könnte, war offensichtlich bislang nicht geklärt. Doch Betroffene können jetzt aufatmen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am 16. Juli 2014 entschieden, dass die Pflegekasse Rollstuhlfahrern eine Treppensteighilfe bezahlen muss, wenn diese ihnen eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der bundesweiten Organisation Kindernetzwerk e. V., Aschaffenburg, hervor. Die Treppensteighilfe sei ein Pflegehilfsmittel, „weil mit ihrer Hilfe eine selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglicht wird“, so das BSG. Das neue Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Juli 2014 hat das Aktenzeichen „B 3 KR 1/14 R“.
(drs)
Mitteilung des Kindernetzwerkes e. V.Zurück zur Startseite