Taxi zum Arzt: Ab 1.1.2019 gelten Taxikosten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.

Zum Jahreswechsel treten im Gesundheitswesen einige Neuerungen in Kraft. So wird für bestimmte Patientengruppen wie z. B. Menschen mit Behinderung oder schwer Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 3) die Kostenabrechnung für die Taxikosten zum Arzt ab 1. Januar 2019 einfacher. Bisher wurden die Fahrtkosten dafür nur auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jetzt gilt, dass die Übernahme bereits mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt gilt. Eine Erlaubnis der Krankenkassen ist für diese Patientengruppen nicht mehr notwendig bzw. ist eine nachträgliche Erstattung der Kosten ist nicht mehr erforderlich.

Des Weiteren sieht das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vor, dass kurende Angehörige ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in der gleichen Einrichtung betreuen lassen können.

Quelle: ots/Stiftung Gesundheitswissen

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