Studierende mit Epilepsie: Gesetzlich verankerter Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen. Hierauf weist das Deutsche Studentenwerk e. V., Berlin, auf seinen Internetseiten hin. Mit eingeschlossen sind auch chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf, wie zum Beispiel Epilepsie. Nachteilsausgleiche sind verschiedene, zum Teil auch finanzielle Hilfen, die chronisch kranke und behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile erhalten. „Gerade Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können die zeitlichen und formalen Vorgaben oft nicht wie vorgesehen erfüllen. Um fehlende Gestaltungsspielräume bei der Studienorganisation auszugleichen und Prüfungsbedingungen anzupassen, werden individuelle Nachteilsausgleiche erforderlich“, so die Vertreter des Studentenwerks. Wer Nachteilsausgleiche beantragen kann, wie die Beantragung abläuft und welche Nachweise dafür nötig sind, ob und wann ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, warum es wichtig ist, sich vorher individuell beraten zu lassen und wie ein Antrag auf Nachteilsausgleiche sinnvoll unterstützt werden kann, erfahren interessierte Studenten ebenfalls beim Deutschen Studentenwerk. Und übrigens: Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen darf nicht im Zeugnis vermerkt werden!
(drs)
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Quellen-URL (abgerufen am 29.03.2024 - 15:52): http://www.epiaktuell.de/Schule-und-Arbeit/Studierende-mit-Epilepsie--Gesetzlich-verankerter-An-spruch-.htm
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