Wenn behinderte Menschen volljährig werden- Rechtsratgeber zum kostenlosen Download
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird jeder Mensch in Deutschland volljährig. Der Jugendliche ist also erwachsen geworden und hat damit alle Rechte eines Erwachsenen, aber auch die Pflichten und trägt darüber hinaus Verantwortung für sein Handeln. Unsicherheit hinsichtlich des Themas Volljährigkeit herrscht jedoch bei vielen Menschen mit einer Behinderung und ihren Familien. Was ändert sich für die/den 18-Jährige/n? Welche Rechte genau bestehen und was kommt auf die Angehörigen zu? Leider gehen auch schwere Epilepsien oftmals mit Behinderungen einher, so dass sich auch diese Patientengruppe entsprechende Fragen häufig stellt. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (BVKM), Düsseldorf, hat einen Rechtsratgeber über die Volljährigkeit herausgebracht. Der Ratgeber mit dem Titel "18 werden mit Behinderung" will dem Verband nach "Menschen mit Behinderung und ihren Eltern einen Überblick darüber geben, was sich für sie mit Erreichen der Volljährigkeit ändert". Die Broschüre beinhaltet die Bereiche rechtliche Betreuung, Wahlrecht und Führerschein, aber auch die Frage nach der Errichtung eines Testamentes, die Themen Krankenversicherung, Anspruch auf Leistungen der Grundversicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Unterhaltsverpflichtungen der Eltern und Kindergeld. Bestellt wrden kann die gedruckte Version für 3 Euro beim BVKM, Stichwort "18 werden mit Behinderung", Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, info@bvkm.de, Tel.: 0211 64004-0 oder -15 zu bestellen.
(drs)
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Quellen-URL (abgerufen am 20.04.2024 - 05:06): http://www.epiaktuell.de/Rechtliches/Wenn-behinderte-Menschen-volljaehrig-werden.htm
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