Epilepsie-Erkrankung durch Impfschaden anerkannt
In einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in München hat ein am Dravet-Syndrom erkrankter Jugendlicher einen Prozess auf staatliche Unterstützung gewonnen. Dem vorausgegangen war ein längerer Rechtsstreit. Vorgeschichte: Aufgrund einer 6-Fach-Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hepatitis B, Kinderlähmung und das sogenannte Hib-Bakterium im dritten Lebensmonat erkrankte der Kläger am sogenannten Dravet-Syndrom, einer bestimmten Form der Epilepsie, die im Kindesalter auftritt. Nach dem Infektionsgesetz hat man bei Impfschäden Anspruch auf staatliche Unterstützung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Nachdem das zuständige Versorgungsamt nach ärztlichem Gutachten eine Anerkennung ablehnte, wies auch das Sozialgericht Bayreuth die Klage zur Anerkennung eines Impfschadens aufgrund eines weiteren molekulargenetischen Gutachtens ab. Dem konnte das Bayerische Landessozialgericht nicht zustimmen. Nach Auswertung des Krankheitsverlaufes und der Gutachten kam das Gericht zu dem Urteil, dass die Erkrankung wesentlich auf die Impfung zurückzuführen sei und der Kläger somit Anspruch auf staatliche Unterstützung hat. Az.: L 15 VJ 4/12 (Quelle: www.nordbayerischer-kurier.de)
(bd)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Broschüre „Rechtsfragen bei Epilepsie“ neu aufgelegt
      Der neue Ratgeber „Rechtsfragen bei Epilepsie“ beschäftigt sich mit den Bereichen „Kindergarten und Schulausbildung„ sowie „Ausbildung und Beruf“. Ausgerichtet auf die Bedeutung für Menschen mit Epilepsie im schulischen Alltag und in beruflichen Situationen werden allgemeine rechtliche Regelungen be...
      Mehr
    • Barmer-Report: Betreuungsplätze für jüngere Pflegebedürftige fehlen bundesweit
      Nach einer repräsentativen BARMER-Umfrage, die jetzt vorgestellt wurde, fehlen in Deutschland bei Pflegebedürftigen unter 60 Jahren, beginnend mit dem frühen Kindesalter, etwa 4.000 teilstationäre und ca. 3.400 Kurzzeitpflegeplätze. Jüngere Pflegebedürftige unterscheiden sich nicht nur
      Mehr
    • Neuer Ratgeber: Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es
      Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Düsseldorf, hat eine neue Broschüre herausgegeben, die als erste Orientierungshilfe einen Überblick über Rechte und finanzielle Leistungen für Familien mit behinderten Kindern geben will.
      Mehr
    • Wenn behinderte Menschen volljährig werden
      Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird jeder Mensch in Deutschland volljährig. Der Jugendliche ist also erwachsen geworden und hat damit alle Rechte eines Erwachsenen, aber auch die Pflichten und trägt darüber hinaus Verantwortung für sein Handeln. Unsicherheit hinsichtlich des Themas Volljährigkei...
      Mehr
    • Rheinsberg: Auftakt-Tagung „Der Rechtweg ist nicht ausgeschlossen“
      Mit dieser Veranstaltung startet der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) in Kooperation mit dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) ein auf vier Jahre angelegtes Projekt, das den Aufbau und die Etablierung von Beratungsstellen unterstützen soll....
      Mehr
    • Präventionsgesetz beschlossen
      Das vom Bundeskabinett als Entwurf beschlossene Gesetz zur Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention soll helfen, Krankheiten bereits im Vorfeld zu vermeiden. Kritiker bemängeln, dass das Gesetz durch seine Konzentration auf individuelles Verhalten wesentliche Einflussfaktoren ausblendet.
      Mehr
    • Die wichtigsten Rechte und Nachteilsausgleiche in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung
      Körperlich behindert oder chronisch krank zu sein bringt für die Betroffenen und ihre Angehörigen oft viele Probleme mit sich. Und dann soll man sich auch noch mit den Einzelheiten der Gesetze und der deutschen Rechtsprechung auskennen und wissen, an wen man sich hilfesuchend wenden kann.
      Mehr
    • Elektronische Gesundheitskarte
      Die alte Krankenversichertenkarte ist Geschichte: Zum 1. Januar 2015 löst die elektronische Gesundheitskarte endgültig ihre Vorgängerin ab. Darauf einigten sich die Kassenärztlichen Vereinigungen und der Spitzenverband der Krankenkassen.
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 29.03.2024 - 13:14): http://www.epiaktuell.de/Rechtliches/Urteil--Epilepsie-Erkrankung-durch-Impfschaden-anerkannt.htm
Copyright © 2014 | http://www.epiaktuell.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239