Körperlich behindert oder chronisch krank zu sein bringt für die Betroffenen und ihre Angehörigen oft viele Probleme mit sich. Und dann soll man sich auch noch mit den Einzelheiten der Gesetze und der deutschen Rechtsprechung auskennen und wissen, an wen man sich hilfesuchend wenden kann. Unweigerlich taucht in diesem Zusammenhang auch die Frage nach den persönlichen Rechten und Nachteilsausgleichen auf. Wichtige Anlaufstelle sind hier die Zentren für Familie und Soziales, ein Beispiel ist hier das "Zentrum Bayern Familie und Soziales". Es handelt sich um eine zentrale Landesbehörde mit vielfältigen sozialen Aufgaben, die eine Regionalstelle in jedem Regierungsbezirk hat. Bei jeder Regionalstelle gibt es ein Versorgungsamt und ein Integrationsamt. Das Versorgungsamt hat unter anderem die Aufgabe, bei einem behinderten Menschen, der in dem Regierungsbezirk seinen Wohnsitz hat, "die Behinderung festzustellen". Nachteilsausgleiche im Berufsleben werden in der Regel durch das Integrationsamt in dem Regierungsbezirk gewährt, in dem der behinderte Mensch seinen Arbeitsplatz hat. Um nun zu erfahren, welche Rechte und Nachteilsausgleiche einem Behinderten oder chronisch Kranken zustehen, besteht beim Zentrum Bayern Familie und Soziales die Möglichkeit, sich über das Internet Informationen einzuholen. Unter der Rubrik "Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche" wählt man einfach per Mausklick den Grad der Behinderung (GdB) aus, und schon erhält man eine Kurzübersicht über die wichtigsten einem persönlich zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche
(drs)
Und hier geht es zum Zentrum Bayern Familie und SozialesZurück zur Startseite