Es gibt Epilepsieformen, die infolge äußerer Einwirkungen, z. B. durch Unfälle, entstanden sind. Diese nennt man "erworbene Epilepsien". Die Inge und Johann Heinrich Berger-Landefeldt-Stiftung unterstützt Menschen, die an einer erworbenen Epilepsie leiden. Das Besondere an dieser Hilfe ist, dass es sich in erster Linie um persönliche Einzelzuwendungen für Maßnahmen und Hilfsmittel handelt, die kein anderer Kostenträger übernimmt. Hierzu können der Deutschen Epilepsievereinigung, Berlin, zufolge Reisen zu medizinischen, psychologischen oder pädagogischen Beratungen, Dienstleistungen zur Entlastung von Angehörigen und spezielle Hilfsmittel zählen. Aber auch eine Förderung von Maßnahmen und Erhebungen, die dazu dienen, Auskunft über den Stand und die Notwendigkeit z. B. von Untersuchungen und Behandlungen zu geben, werden von der Stiftung unterstützt. Der Antrag auf eine finanzielle Förderung wird von den Epilepsiepatienten, den Angehörigen, den Selbsthilfegruppen, Betreuungseinrichtungen oder Arbeitsstätten gestellt. Wichtig ist es dabei, ein Attest des Arztes beizulegen, das die erworbene symptomatische Epilepsie bestätigt. Darüber hinaus sollten Angaben darüber gemacht werden, wie hoch die finanzielle Förderung etwa ausfallen sollte.
(drs)
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