Welche Einschränkungen müssen beim Impfen von Menschen mit Epilepsierisiko beachtet werden?

Es gibt einige generelle Einschränkungen, die vom impfenden Arzt beachtet werden müssen:

Während einer Therapie mit ACTH oder Kortikosteroiden darf wegen der dadurch hervorgerufenen Schwächung der Körperabwehr niemals mit Lebendimpfstoffen geimpft werden!

ACTH und Kortikosteroide, wie etwa Dexamethason, sind Hypophysen- bzw. Nebennierenrinden-Hormone, die u. a. beim West-Syndrom, einer im Säuglings- und Kleinkindesalter beginnenden Epilepsieform, eingesetzt werden.

Anfallsfreiheit ist keine unbedingte Voraussetzung für die Durchführung einer Impfung.

In Phasen besonders starker Anfallsbereitschaft sollte jedoch nicht geimpft werden. Die anstehende Impfung sollte dann - wenn möglich - zurückgestellt und auf einen späteren Zeitpunkt mit geringerer Anfallstätigkeit verschoben werden. Gleiches gilt für eine gerade stattfindende Therapieumstellung.

Sie sollte erst abgewartet werden, bevor man die Impfung durchführt. Dagegen ist der alleinige Nachweis epileptischer Signale im Hirnstrombild (EEG), ohne dass dabei subjektiv oder objektiv erfassbare Anfallssymptome auftreten, kein Grund, den Impftermin zu verschieben.

Achtung: Fieber kann anfallsauslösend wirken!

Bei Schutzimpfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, HIB, Hepatitis-B, Diphtherie und Tetanus, die mit einer vorübergehenden Temperaturerhöhung einhergehen können, sollte daher vorbeugend ein fiebersenkendes Mittel (z.B. Paracetamol) gegeben werden.