Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften, die 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude oder Wohnungen erstellen ließen, müssen den Ausweis erneuern lassen. Denn diese Energieausweise sind nur zehn Jahre gültig. Darauf weist die Verbraucherzentrale Energieberatung hin. Eigentümer, die 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin wieder vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet.
Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern, die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet die Effizienzklassen A bis G, wobei Klasse „A“ energetisch besonders gute Gebäude kennzeichnet, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er den individuellen Einfluss der Bewohner ausklammert.
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Energieausweise vorzeitig erneuern bei energieeffizienter Modernisierung
Tauschen Eigentümer z. B. den Heizkessel in ihrem Haus aus, modernisieren Fenster oder ergreifen andere Maßnahmen, um das Gebäude energieeffizienter zu gestalten, sollten sie in ihrem eigenen Interesse den Energieausweis erneuern. Nur so bildet er die verbesserten energetischen Eigenschaften des Hauses auch ab, raten die Energieexperten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an. Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich und welcher Energieausweis in ihrem Falle geeignet ist.
Auf der Website der Verbraucherzentrale oder kostenfrei unter 0800/809 80 24 00 finden Sie Informationen zu kompetenter Energieberatung und anbieterunabhängige Energiespartipps.
Wichtig!
Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann, warnt die Verbraucherzentrale Energieberatung.
(akz-o)