Banken ändern Anfang 2018 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kontoinhaber

Aktuell informieren Kreditinstitute ihre Bankkunden über geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen für ihre Konten. Anlass ist, so der Bundesverband deutscher Banken, dass neue, europaweit einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr, ab dem 13. Januar 2018 auch in Deutschland gültig werden. In den neuen AGBs sind die Änderungen rot hervorgehoben. Die wichtigsten Änderungen der Bedingungen für Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Online-Banking sind hier zusammengefasst:

Haftungsgrenze sinkt auf maximal 50 Euro

Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder der Online-Banking-PIN/TAN haftet der Kunde für entstandene Schäden derzeit bis zu einem Betrag von 150 Euro, solange er die Karte oder sein Online-Konto nicht gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt auf 50 Euro. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Kunde auch weiterhin unbeschränkt.

Mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen

Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.

Dienste im Online-Banking

Kunden können im Online-Banking Drittanbieter damit beauftragen, Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Da diese Dienstleister nunmehr gesetzlich anerkannt sind und der Bankenaufsicht unterliegen, dürfen Kunden gegenüber diesen Diensten auch ihre PIN und TAN einsetzen.

Neuen Regeln auch für die Besteuerung von Investmentfonds ab 2018

Ab 1. Januar 2018 gelten auch neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds. Das System soll für Fondsanbieter, Anleger und Verwaltung einfacher werden und EU-rechtliche Risiken ausräumen.

Quelle: bdb

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