Das "Therapeutische Reiten" hat sich auch bei Menschen mit Epilepsie als physiotherapeutische Behandlungsmethode bewährt. Wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass das Reiten von eigens geschulten Personen und am besten in anerkannten Therapieeinrichtungen durchgeführt wird. Das Kuratorium für Therapeutisches Reiten e. V. (DKThR), ein gemeinnütziger Verein in Kooperation mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), vergibt das Gütesiegel "Anerkannte Einrichtung" für Therapeutisches Reiten. Dieses stellt vor allem eine Qualitätssicherung dar und kann auch dazu beitragen, dass Kostenträger (z. B. Krankenkassen) sich zu einer Kostenbeteiligung bzw. Kostenübernahme entscheiden. "Das Therapeutische Reiten darf nur dort durchgeführt werden, wo gewährleistet ist, dass qualifiziertes Personal zum Einsatz kommt, Gefahren und Risiken auf ein Minimum gesenkt sind, Pferde sowie Einrichtungen und Anlagen den Anforderungen genügen", so die Verantwortlichen des Kuratoriums. In Deutschland gibt es mittlerweile etwa 150 Einrichtungen, die über das DKThR-Gütesiegel verfügen. Die Liste dieser Therapiestätten hält das DKThR nach Bundesländern sortiert auf seinen Internetseiten bereit. Zum Therapeutischen Reiten selbst gehört zum einen die so genannte "Hippotherapie", zum anderen die "Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd (z. B. heilpädagogisches Voltigieren und Reiten), das "Reiten für Menschen mit Behinderung" und die "Ergotherapeutische Behandlung mit dem Pferd".
(drs)
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