Es gibt eine neue Fassung der so genannten "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung". Diese Leitlinien enthalten auch Änderungen für die Fahreignung von Epilepsiepatienten. Hierauf weisen Experten der Klinik für Epileptologie, Universitätsklinikum Bonn, in einem Artikel in der Fachzeitschrift "Der Nervenarzt" hin. Folgende Änderungen wurden festgelegt: Kraftfahrzeuge der Gruppe 1, also z. B. PKWs, dürfen ab sofort dann wieder geführt werden, wenn der Patient 12 Monate anfallsfrei ist. LKWs, also Fahrzeuge der Gruppe 2, dürfen allerdings weiterhin erst dann wieder selbst gefahren werden, wenn eine 5-jährige Anfallsfreiheit ohne Einnahme von antiepileptischen Medikamenten vorliegt. Nicht mehr gültig ist es, von einem "Gelegenheitsanfall" zu sprechen, dieser Begriff wurde gestrichen. Stattdessen gibt es nun den Begriff "situativ provozierter Anfall". Und dieser erfordert eine besondere Begründung. Ist es zu einem "situativ provozierten Anfall" gekommen, so gilt: Bei Gruppe 1-Fahrern 3 Monate Fahrpause und bei Gruppe 2-Fahrern 6 Monate Fahrpause. Um beurteilen zu können, ob Menschen mit einer Epilepsie oder epileptischen Anfällen Fahreignung besitzen, muss künftig außerdem derjenige, der das Urteil darüber sprechen soll, über fachneurologisches Wissen verfügen. Und die betroffenen Patienten? Sie müssen sich jährlichen ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen.
(drs)
Diese und weitere Fakten finden Sie hier im Abstract aus "Der Nervenarzt" 2009Zurück zur Startseite