Der Spitzenverband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V." (DGUV) vertritt seit dem Jahr 2007 die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die Gemeindeunfallversicherungsverbände. Auf den Internetseiten des DGUV ist neben vielen anderen Angeboten auch ein Gesamtverzeichnis der Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen sowie der Grundsätze der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zu finden. Eine der berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) ist die "Empfehlung zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie". Die Informationsschrift umfasst 36 Seiten und gliedert sich in folgende (Haupt)kapitel: Hinweise für die Beurteilung (Allgemeines, Beurteilung der Schwere der Epilepsie, Art des Berufes und Unfallgefährdung in verschiedenen Tätigkeitsfeldern innerhalb dieses Berufes, Berufssituation des Behinderten als Berufsanfänger oder mit Berufserfahrung) und Beurteilung der beruflichen Möglichkeiten (Allgemeines, Beurteilung ausgewählter Tätigkeiten, Beurteilung ausgewählter Berufe). "Ziel dieser Empfehlungen ist es, die Eingliederungschancen von Personen mit Epilepsie zu verbessern und Hinweise zur Beantwortung der Frage zu geben, welche beruflichen Möglichkeiten für einen Anfallskranken - vorausgesetzt der Krankheitsverlauf bleibt stabil, ohne Selbstgefährdung oder Gefährdung anderer - bestehen", so die DGUV. Die vollständige BGI 585 steht im Internet zum kostenlosen Download bereit. Redaktionsstand: Januar 2015.
(map/drs)
Die Informationsschrift finden Sie hier zum kostenlosen DownloadZurück zur Startseite