Verbesserte Teilzeitregelungen in der Ausbildung

New Work umschreibt den strukturellen Wandel in der Arbeitswelt. Nicht mehr unbedingt Karriere und hohe Verdienstmöglichkeiten beeinflussen Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahl, sondern die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Anpassungen der bestehenden Arbeits- und Ausbildungsmodelle, auch bedingt durch die Digitalisierung, sind daher dringend nötig.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geht voran und verbessert Teilzeitregelungen in der Ausbildung. Damit werden neue individuelle Karrierewege eröffnet und die Möglichkeiten einer dualen Berufsausbildung in Teilzeit gestärkt. Mit der Teilzeitregelung ist es einfacher, Familie oder individuelle Lebensumstände und Ausbildung leichter miteinander zu vereinbaren und flexibel an ihre persönliche Situation anzupassen.

Die neue Teilzeitausbildung erleichtert den Weg zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf – nicht nur für Auszubildende, die ihre Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, sondern etwa auch für Menschen mit Behinderung oder Leistungssportlerinnen und -sportler. Dies stärkt nicht nur die berufliche Perspektive des Einzelnen, sondern kommt auch der Wirtschaft und damit der Allgemeinheit zugute.

Mit Zustimmung der Inhaber-geführten Arztpraxis oder des Betriebes steht eine Teilzeitausbildung allen Interessierten offen.

(djd/map)
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