Hilfsmittelverzeichnis online. Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband erstellt und regelmäßig fortgeschrieben. Aktuell sind mehr als 30.000 Hilfsmittel gelistet. In diesem Verzeichnis sind Produkte gelistet, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenkassen oder Pflegeversicherung fallen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist in das Internetportal REHADAT-Hilfsmittel eingebunden, das weiterführende Informationen zu Produkten, Rechtsprechung und Beispiele von Arbeitsplatzgestaltung mit Hilfsmitteln enthält. Hilfsmittel sind Produkte, die Menschen mit Behinderung oder Erkrankung in ihrem Alltag, bei ihrer Ausbildung oder bei der Ausübung ihres Berufes unterstützen. Wird ein Hilfsmittel benötigt, muss die Verordnung durch einen Vertragsarzt erfolgen. Wichtig für den Patienten ist, dass die ärztliche Hilfsmittelverordnung so genau wie möglich angegeben ist, welches Produkt der Arzt für medizinisch notwendig hält.
Im REHADAT-Verzeichnis kann über die Klassifikation oder über Eingabefelder nach Herstellern, Positionsnummern oder Produkte gesucht werden. Es dient der Information von gesetzlich Versicherten, Gesetzlichen Krankenkassen und Vertragsärzten. Das Onlineangebot von REHADAT barrierefrei und auch mit mobilen Endgeräten abrufbar.
REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln und wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Hilfsmittel sind Produkte, die Menschen mit Behinderung oder Erkrankung in ihrem Alltag, bei ihrer Ausbildung oder bei der Ausübung ihres Berufes unterstützen. Wird ein Hilfsmittel benötigt, ist die Verordnung durch einen Arzt erforderlich. Auf der Verordnung sollte so genau wie möglich stehen, welches Produkt der Arzt für medizinisch notwendig hält.